„Bundesgesundheitsminister Spahn: „Intensivpflege wird besser“
Intensiv-Pflegebedürftige sollen besser versorgt, Fehlanreize in der Intensivpflege beseitigt und die Selbstbestimmung der Betroffenen gestärkt werden. […] Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 12.02.2020 beschlossen.“
So steht es heute auf der Seite des BMG. So weit so gut… ABER:
Zitat: „Aber im Gesetzentwurf ist die Rede davon, dass Krankenkassen jährlich neu entscheiden, ob die Versorgung von Intensivpflegebedürftigen zuhause erfolgt und zwar nur, wenn die „medizinische und pflegerische Versorgung an diesem Ort tatsächlich und dauerhaft sichergestellt werden kann“?“
Wir zitieren an dieser Stelle einfach mal Jürgen Dusel (Behindertenbeauftragter der Bundesregierung):
„Sie sprechen den Punkt an, den auch ich kritisch sehe: Und zwar nicht, dass eine jährliche Prüfung stattfindet, weil ich der Meinung bin, dass man klären muss, ob die medizinische Versorgungssituation in Ordnung ist, gerade für Menschen, die intensivpflegebedürftig sind. Aber ich stoße mich an den Worten „tatsächlich“ und „dauerhaft“ im Zusammenhang mit der Sicherstellung der medizinischen und pflegerischen Versorgung am gewünschten Leistungsort. Das sind zwei Worte, die ich streichen möchte, weil nicht klar ist, was damit gemeint ist und sie aufs Neue Unsicherheiten bei Patientinnen und Patienten auslösen.“
Wir haben dem erstmal nichts weiter hinzuzufügen!
Außer dem Zitat der VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Es bleibt dabei: Vieles an dem Gesetzentwurf begrüßen wir, aber leider ist Willkür immer noch Teil des Entwurfs. Beatmungspatientinnen und -patienten müssen immer noch fürchten, gegen ihren Willen aus ihrem Zuhause herausgerissen zu werden. Für uns ist klar: Jede und Jeder sollte selber über seinen Wohnort entscheiden, nicht die Krankenkassen!“
Mit dem heutigen Beschluss des Bundeskabinetts, wird der IPReG-Entwurf in das parlamentarische Verfahren gehen. Bereits die beiden vorigen öffentlich gewordenen Entwürfe dokumentieren, welche Brisanz Änderungen in diesen Vorhaben für die betroffenen Versicherten haben. Auch ist klar geworden, dass es sich hier um eine höchst diverse Versichertenpopulation handelt, deren Versorgungssituation ebenso vielfältig ist.
Mit diesem Schreiben möchte AbilityWatch konstruktive und minimalinvasive Vorschläge übermitteln, die aus unserer Sicht die gravierendsten noch bestehenden Probleme im Gesetzesentwurf beheben können:
- Die Unverletzlichkeit der Wohnung gilt auch für Menschen mit Behinderungen. Eine Verweigerung des Eindringens in die Privatsphäre darf nicht mit einer Heimeinweisung sanktioniert werden.
- Menschen mit Behinderungen, die ihr Leben durch Assistenz selbst organisieren, sind in der Lage eine eigene Einschätzung über die Sicherstellung ihrer Versorgung zu treffen. Die Beurteilung, ob eine Versorgung tatsächlich und dauerhaft sichergestellt ist, muss dieser Personengruppe selbst überlassen bleiben
- Das vorgesehene, bürokratische Verfahren mit ständig wiederholter Überprüfung von Entwöhnungsmöglichkeiten ist für Patienten mit progressiven Erkrankungen zu vereinfachen.
- Eine finanzielle Schlechterstellung der ambulanten Wohnform durch einen höheren Eigenanteil als im stationären Bereich darf nicht erfolgen.“